Glutenfrei - Kennzeichnung geregelt

Glutenfrei Kennzeichnung
Glutenfrei Kennzeichnung © Michael Gerlach-Fotolia.com

Zöliakie-Patienten haben es im Produktdschungel gar nicht so leicht. Dem kommt die europäische Verordnung zugute, in der verbindliche Grenzweite für die Bezeichnungen "glutenfrei" und "sehr geringer Glutengehalt" festgelegt werden und die seit dem 01.01.2012 verbindlich ist. Die Kennzeichnung soll den Konsumenten beim Einkauf von glutenfreien Produkten helfen.

Glutenfrei für Zöliakie Patienten

Der Produktdschungel am Lebensmittelmarkt ist für einige Randgruppen, wie Zöliakie-Patienten, fast undurchschaubar und verwirrend. Viele Produkte enthalten Grundstoffe, die man nie in diesen vermuten würde. Umso wichtiger ist eine lückenlose Aufklärung, was in den Produkten definitiv enthalten ist. Gerade bei Zöliakie-Patienten ist eine eindeutige und verbindliche Regelung extrem wichtig. Denn Zöliakie bedeutet eine chronisch entzündete Darmschleimhaut und eine Glutenunverträglichkeit. Zöliakie ist nur allein durch eine glutenfreie oder glutenarme Diät behandelbar. Umso wichtiger ist daher, dass alle Produkte entsprechend gekennzeichnet werden. Denn die Auswirkungen von glutenhaltigen Produkten auf Zöliakie-Patienten sind mit unangenehmen gesundheitlichen Folgen verbunden.

Grenzwerte "glutenfrei"

Der aid infodienst informiert darüber im Detail: "Während einige bereits auf Spuren von Gluten reagieren und sich komplett glutenfrei ernähren müssen, ist bei anderen Patienten eine glutenarme Diät bereits ausreichend. Wichtig sind daher verbindliche Kennzeichnungs- und Verarbeitungsvorschriften für entsprechende Lebensmittel. Zöliakiepatienten wird der Einkauf erheblich erleichtert, wenn sie entsprechend ihrer krankheitsbedingten Bedürfnisse wählen können. Die europaweit geltenden Anforderungen an Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, regelt künftig die EG-Verordnung Nr. 41/2009 der europäischen Kommission. Sie fasst unter dem Begriff Gluten die Klebereiweiße von Weizen, Roggen, Gerste und Hafer sowie von ihren Kreuzungen und Derivaten zusammen:
  • Die Angabe "sehr geringer Glutengehalt" darf nur verwendet werden, wenn der Glutengehalt des Lebensmittels maximal 100 Milligramm pro Kilogramm beträgt.
  • Enthält das Erzeugnis weniger als 20 Milligramm pro Kilogramm Gluten, darf es den Hinweis "glutenfrei" tragen.
Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2012 verbindlich.

Rosige Zukunft für Zöliakie-Patienten

Für Zöliakie-Patienten bedeutet dies, sich in Zukunft noch leichter und einfacher im Supermarkt zurechtzufinden. Die Lebensmittelhersteller werden ihre Produkte jedenfalls exakt kennzeichnen müssen, um dem Konsumenten eine leichte Auswahl an glutenfreien Lebensmittel zu ermöglichen.

Informationsquelle: aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Heilsbachstraße 16 53123 Bonn

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